1. Druckprüfverfahren für Gasrohrleitung (Dichtheitsprüfung)

Rohrleitungsanlagen müssen nach ihrer Fertigstellung bzw. vor ihrer Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung oder Innendruckprüfung unterzogen werden; also Dicht sein. Diese Aussage trifft für Freiluftanlagen und Anlagen in Gebäuden genau so zu, wie für überregionale und kommunale Leitungssysteme. Bereits bei der Planung sind die Bau- bzw. Prüfabschnitte und Verfahren zur Druckprüfung sowie die Prüfdrücke von Gasleitungen festzulegen. In den jeweiligen Bauvorschriften wird empfohlen, dass nach dem Verfüllen des Rohrgrabens die Gasleitung zusammenhängend oder abschnittsweise einer Druckprüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 469 zu unterziehen ist. Auf jeden Fall muss vom Rohrleitungsbetreiber bzw. Auftraggeber (AG) eine schriftliche Verfahrensweise verfasst und mit dem Auftragnehmer (AN) vereinbart werden (Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis).

 

Folgende Punkte müssen gemäß DIN EN 12327 festgelegt werden:

 

·         Prüfverfahren

·         Prüfdruck

·         Prüfdauer

·         Prüfmedium

·         Akzeptanzkriterien

·         zulässige Schwankungen von Druck und Volumen

·         minimaler Druck im existierenden Gasversorgungssystem

·         Lecknachweismethoden

·         Entleerung von Prüfmedien

·         Entsorgung von Wasser