Abschnittsübersicht



    • Grundlagen zur Berufs - und Arbeitspädagogischen Qualifikation Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 

    • Lernen wird als ein Prozess der relativ stabilen Veränderung des Verhaltens, Denkens oder Fühlens aufgrund von Erfahrung oder neu gewonnenen Einsichten und des Verständnisses (verarbeiteter Wahrnehmung der Umwelt oder Bewusstwerdung eigener Regungen) aufgefasst.

      Die Fähigkeit zu lernen ist für Menschen eine Grundvoraussetzung dafür, sich besser den Gegebenheiten des Lebens und der Umwelt anpassen zu können, darin sinnvoll zu agieren und sie gegebenenfalls im eigenen Interesse zu verändern.

      Voraussetzung für Bildung ist also ein reflektiertes Verhältnis zu sich, zu den anderen und zur Welt.

      Unter Lernen versteht man den absichtlichen (intentionales Lernen) und den beiläufigen (inzidentelles und implizites Lernen), individuellen oder kollektiven Erwerb von geistigen, körperlichen, sozialen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten.


    •  Fachübergreifende Kenntnisse, handlungsspezifische Qualifikation

    • Im Rahmen der Berufsausbildung sind fachübergreifende Kenntnisse von zentraler Bedeutung. Sie erleichtern nicht nur die eigene Arbeit, sondern tragen dazu bei, andere Sichtweisen zu verstehen und es bietet die Möglichkeit den eigenen Horizon zu erweitern.


    • Fachspezifische Kenntnisse