3. Planwerke für die Versorgungswirtschaft

3.5. Fundament-, Lage- und Straßenpläne

Ein Fundamentplan oder besser die Füße eines jeden Bauwerkes garantieren den festen Stand (Bild 1-051). Das Fundament besteht aus Elementen wie Platten, Pfählen (Pfahlgründung), Trägern bzw. Steinen. Heute werden in der regel Fundamente aus Stahlbeton erstellt.

Es werden folgende Fundamenttypen unterschieden:

·         Einzelfundamente werden in der Regel für einzelne Stützen oder isolierte Bauteile wie Schornsteine, Pfosten, Masten und Ähnliches errichtet.

·         Streifenfundamente übernehmen die Lasten der auf ihnen errichteten, tragenden Wände, während nichttragende Innenwände in der Regel direkt auf der Bodenplatte errichtet werden. Ihre Breite beträgt oft das Doppelte der auf ihnen stehenden Wände, die genauen Maße und gegebenenfalls die Bewehrung ergeben sich aus der Tragfähigkeit des Baugrundes. Die Fundamente werden oft in der Betonfestigkeitsklasse C20/25 oder C25/30 ausgeführt.

·         Plattenfundamente oder Sohlplatten werden eingesetzt, wenn Einzel- oder Streifenfundamente wegen hoher Baulasten nicht wirtschaftlich sind. Es kann auch bei geringen Lasten wirtschaftlicher sein, eine Sohlplatte einzusetzen, da der Arbeitsaufwand unter Umständen geringer ist. Man führt dann die gesamte Bodenplatte als Gründungsplatte aus. Eine Gründungsplatte ist stets an der Ober- und der Unterseite bewehrt. Seitlich steht sie oft über die Außenkante der (Keller-)Wände vor. Vor dem Betonieren der Gründungsplatte wird auf dem Boden der Baugrube eine dünne Sauberkeitsschicht aus Magerbeton und/oder eine feste PE-Folie eingebracht, damit die Bewehrung sich beim Betonieren nicht verschieben kann und der Beton sich nicht mit dem Baugrund vermischt.

Bild 1-051: Fundamentpläne eines Gebäudes, M 1:100

Der Begriff Lageplan bezeichnet allgemein eine zeichnerische, meist maßstäbliche Darstellung eines Objektes im Zusammenhang mit seiner Lage, seiner Umgebung und Situation (Bild 1-052).

Insbesondere für:

·         Lageplan (Bauantrag),

·         katasteramtlicher Lageplan als Bestandteil eines Bauantrags (Deutschland) bzw. Einreichplan (Österreich)

·         Bestandsplan eines Gebäudes oder einer größeren Anlage

·         Lageplan (Straßenentwurf), Draufsicht auf einen Straßenentwurf

·         Geländeplan, großmaßstäbliche Karte des Geländes (einschließlich Gewässer) im Grundriss, teilweise erfolgt auch eine Darstellung von Bewuchs und Infrastruktur.


 

Bild 1-052: Lageplan der Grundstücke bzw. gebäude mit Gasversorgungsleitungen

Mit Hilfe von Straßenquerschnitten (Bild 1-053) wird die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßenentwässerung, Kabelanlagen, Schächte und Bäume im Straßenbereich zeichnerisch dargestellt.


Bild 1-053: Straßenquerschnitt