3.5 Prüfung und Überwachung von Gasrohrleitungen
2. Betrieb, Überwachung, Lecksuche und Ortung, Schadensklassifizierung
Die Betriebssicherheit und Funktion der Leitungsanlagen wird im Rahmen der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) von den Betriebsbereichen eines Unternehmens gewährleistet. Eine rationale, bedarfsorientierte Erfassung und statistische Auswertung der Betriebs- und Stördaten des Rohrnetzes bildet hierbei die Grundlage aller Arbeiten. Wesentliche Betriebsparameter sind der Druck im Verteilnetz (ND, MD, HD), die Qualität (Brenn- bzw. Heizwert) des Gases und die Lieferkapazität des Rohrnetzes (Druckverlust). Eine wesentliche Aufgabe ist die Gaslecksuche (Bild 3-163). Als Handlungsempfehlung stehen ein umfangreiches technisches Regelwerk und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu Verfügung, welche die Mitarbeiter der Gas-Versorgungs-Unternehmen (GVU) kennen und interpretieren müssen.
Wesenliche Regelwerke des DVGW, die zu beachten sind (Auswahl):
· G 402 „Netz- und Schadensstatistik – Erfassung und Auswertung von Daten zum Aufbau von Instandhaltungsstrategien für Gasversorgungsnetze“,
· G403 „Entscheidungshilfen für die Instandhaltung von Gasverteilungsnetzen“
· G 410 „Bestands- und Ereignisdatenerfassung“
· G 465-1 „Überprüfen von Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 4 bar“
· G 465-2 „Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar - Instandsetzung
· G 465-3 „Beurteilung von Leckstellen an erdverlegten und freiliegenden Gasleitungen in Gasrohrnetzen“
· G 465-4 „Gasspür- und Gaskonzentrationsmessgeräte für die Überprüfung von Gasanlagen“
· G 495 „Gasanlagen – Instandhaltung“
Zu den Aufgaben der
Betriebsabteilung gehört die regelmäßige Überwachung der gastechnischen Anlagen
und im Rahmen der Instandsetzung die ausführung kleinere Reparaturen oder auch
die Auswechslung einzelner Anlagenkomponenten (z. B. Armaturen, Mess- und
Regelgeräte, Hausanschlüsse). Ein wesentlicher
Teil der notwendigen Arbeiten im Verteilungsnetz ist planbar und wird in standardisierte
(gewöhnliche) oder außergewöhnliche Maßnahmen bzw. Sondermaßnahmen unterteilt. Als
standardiesierte Maßnahmen werden regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen, die auf
Grund des Regelwerkes oder betriebsinterner Vorgaben ausgeführt werden.
Außergewöhnliche Maßnahmen beziehen sich auf Störmeldungen oder witterungsbedingte
Ursachen (Wetter- bzw. Naturereignisse). Die nichtplanbaren Aktionen werden im
Rahmen des Entstör- und Betreitschaftsdienstes abgewickelt.